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Wohnberechtigungsschein

Eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung kann grundsätzlich nur beziehen, wer einen Wohnberechtigungsschein (WBS) erhält. Die Meckenheimer Entwicklungs- und Wohnungsgesellschaft mbH darf den Großteil ihres Bestandes nur an Inhaber eines Wohnberechtigungsscheins vermieten.

Bürger der Stadt Meckenheim erhalten den Wohnberechtigungsschein über den Fachbereich 50 (Soziales) bei der Stadt Meckenheim. Informationen hierzu erhalten Sie über das Bürgerinformationssystem

Bürger anderer Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis erhalten den Wohnberechtigungsschein in der Kreisverwaltung in Siegburg oder in ihrer Stadt oder ihrer Gemeinde. Weitere Informationen finden Sie unter auf der Seite der Stadt Meckenheim